Gewinnspiel Teilnahmebedingungen
  1. Veranstalterin des Gewinnspiels ist die hagebau connect GmbH & Co. KG, Alter Teichweg 25a, 22081 Hamburg (nachstehend als „Veranstalterin“ betitelt).

 

  1. Das Gewinnspiel endet am 31.05.2024 um 23.59 Uhr.

 

  1. Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen und geschäftsfähigen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben. Mitarbeiter der hagebau connect GmbH & Co. KG sowie jeweils deren unmittelbare Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

 

Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt durch das Abonnieren des hagebau-Newsletter unter Angabe Ihres vollständigen Vor- und Nachnamens innerhalb des Aktionszeitraums. Aus allen während des Aktionszeitraumes neu bestellten Newsletter Abonnements erfolgt die Auslosung nach Zufallsprinzip. Mit dem Abonnieren und der Abgabe unter vollständigem Namen akzeptieren Sie als Teilnehmer die nachfolgenden Bedingungen dieses Gewinnspielvertrages:

 

 

O Ich bin damit einverstanden, dass ich per personalisierter E-Mail von der hagebau connect GmbH & Co. KG Angebote für Baumarktprodukte, Aktionen (insbesondere Gewinnspiele und Sonderrabatte) und Kartenvorteile erhalte. Die Hinweise zu der von der Einwilligung mitumfassten Verarbeitung meines Nutzungsverhalten erhalte ich in der Datenschutzerklärung. Dort finden sich ebenfalls die Hinweise zur Verarbeitung meiner auf hagebau.de getätigten Bestellungen zur Einteilung in Werbegruppen für meine interessensgerechte Ansprache.

Diese Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft unter www.hagebau.de/abmelden oder am Ende jedes Newsletters widerrufen werden. Wenn Sie die Einwilligung widerrufen, bevor das Gewinnspiel abgeschlossen ist, können Sie am Gewinnspiel bzw. der Auslosung nicht teilnehmen.

 

  1. Die erhobenen Daten werden auf Grundlage der bestehenden Datenschutzbestimmungen (https://www.hagebau.de/datenschutz/) verarbeitet. Die Veranstalterin übernimmt die Beantwortung von Anfragen zur tatsächlichen inhaltlichen Ausgestaltung des Gewinnspiels und der Teilnahmebedingungen.

 

Wenn Sie Fragen zu der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten haben, haben Sie das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden Daten (Art.15 DSGVO).

 

Wenn Sie zudem neben Fragen zur Auskunft eine erteilte Einwilligung widerrufen oder der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für Zwecke der Werbung oder aufgrund Ihrer besonderen Situation widersprechen möchten, genügt jederzeit eine Mitteilung an den Datenschutzbeauftragten, den Sie per Mail unter datenschutz@gdi-mbh.euerreichen können oder postalisch unter der Adresse der Veranstalterin. Ihre Daten werden dann mit Wirkung für die Zukunft nicht mehr für die von der Einwilligung bzw. vom Werbewiderspruch erfassten Zwecke der Werbung verarbeitet. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerspruch erfolgten Verarbeitung bleibt dadurch aber unberührt.

 

Nach Ihrem Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für Werbezwecke, werden die hierfür erforderlichen Daten (Name, Anschrift) in eine interne Werbesperrliste aufgenommen und dauerhaft – nur für diesen Zweck –gespeichert (gesperrt) und zum Abgleich mit unseren künftigen Werbedateien verwendet (Art.21 Abs.3, Art.17 Abs.3 b, Art.6 Abs.1 c DSGVO). So lässt sich die Beachtung Ihres Werbewiderspruch dauerhaft sicherstellen.

 

Außerdem haben Sie bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ein Recht auf Berichtigung (Art.16 DSGVO), Löschung (Art.17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art.18 DSGVO), Widerspruch (Art.21 DSGVO) und das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art.20 DSGVO). Wenden Sie sich hierzu bitte ebenfalls an den Datenschutzbeauftragen.

Schließlich haben Sie das Recht auf Beschwerde bei einer zuständigen Datenschutz- Aufsichtsbehörde (Art.77 DSGVO, § 19 BDSG).

 

  1. Unter allen gültigen Teilnehmern werden 8 Gutscheine im Wert von 50 Euro, 4 Gutscheine im Wert von 100 Euro und 1 Gutschein im Wert von 200 Euro verlost

 

  1. Der gewonnene Gutschein ist jeweils einmalig gültig bis 31.12.2024 im Onlineshop auf hagebau.de und in der hagebau App. Der Gutschein ist nicht mit anderen Gutscheinen kombinierbar, nicht für Reservierungen im hagebaumarkt/hagebau kompakt und nicht im hagebaumarkt/hagebau kompakt selbst einlösbar. Der Gutschein ist nur für einen einmaligen Einkauf einsetzbar, Restguthaben verfällt.

 

  1. Der Gewinn wird nicht bar ausgezahlt und ist vom Umtausch ausgeschlossen. Der Gewinn kann nicht auf Dritte übertragen werden. Nach Ablauf des Aktionszeitraums werden am 06. März die Gewinner unter allen erfassten Teilnehmern per Losverfahren ermittelt.

 

  1. Gewinnbenachrichtigung

Der Gewinner wird über eine persönliche Nachricht via E-Mail von hc-direktmarketing@hagebau.com spätestens bis zum 10. des Folgemonats der Teilnahme über den Gewinn benachrichtigt. Die Gewinnspielbenachrichtigung erfolgt an die angegebene E-Mail-Adresse. Mit der Gewinnspielbenachrichtigung erhält der Gewinner einen Gutscheincode.

 

Der gewonnene Gutschein ist jeweils einmalig gültig bis 31.12.2024 im Onlineshop auf www.hagebau.de und in der hagebau App. Der Gutschein ist nicht mit anderen Gutscheinen kombinierbar, nicht für Reservierungen im hagebaumarkt/hagebau kompakt und nicht im hagebaumarkt/hagebau kompakt selbst einlösbar. Der Gutschein ist nur für einen einmaligen Einkauf einsetzbar, Restguthaben verfällt.

 

Für falsche bzw. fehlende Angaben (insbesondere des vollständigen Vor- und Nachnamens) ist der Gewinner persönlich haftbar, der Gewinn kann in diesem Fall nicht übersandt werden. Der Gewinnanspruch des Gewinners verfällt.

 

  1. Eine mehrfache, gleichzeitige Teilnahme einer Person oder Organisation an dem Gewinnspiel unter der Benutzung von Pseudonymen oder über Dritte wird nicht berücksichtigt. Des Weiteren ist die Online-Teilnahme über Gewinnspiel-Services oder Gewinnlisten sowie die Teilnahme über automatisierte Gewinnspielmaschinen nicht gestattet. Die Verwendung von Hilfsmitteln zur Manipulation oder des ordnungsgemäßen Spielablaufs sind nicht gestattet.

 

  1. Die Veranstalterin behält sich vor, Teilnehmer von der Teilnahme am Gewinnspiel auszuschließen. Dies gilt insbesondere bei Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen und insbesondere, wenn sich ein Teilnehmer unerlaubter Hilfsmittel bedient oder anderweitig versucht, sich durch Manipulation Vorteile zu verschaffen. Der Ausschluss kann auch nachträglich ausgesprochen werden. Im Falle des Ausschlusses können Gewinne aberkannt werden.

 

  1. Es ist den Teilnehmern nicht gestattet, urheberrechtlich geschützte Inhalte ohne Genehmigung der Rechteinhaber beim Gewinnspiel zu veröffentlichen. Der Teilnehmer sichert zu, dass die Inhalte frei von Rechten Dritter (z.B. Urheber-, Marken- oder Wettbewerbsrechten) und er die für die Veröffentlichung erforderlichen Rechte innehat, die Nutzungsrechte einräumen kann. Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, Inhalte, die gegen geltendes Recht verstoßen oder Werbung enthalten, ferner anstößige, beleidigende Beiträge, die möglicherweise in sozialen Netzwerken in Verbindung zu diesem Gewinnspiel entstehen, zu löschen bzw. zu bearbeiten und den verantwortlichen Teilnehmer auszuschließen.

 

  1. Die Veranstalterin behält sich vor, das Gewinnspiel ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Dies gilt insbesondere, falls eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen, rechtlichen oder sonstigen Gründen nicht gewährleistet werden kann. Den Teilnehmern stehen in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegenüber der Veranstalterin zu.

 

  1. Schadensersatzansprüche gegenüber der Veranstalterin, die im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel bestehen, sind ausgeschlossen, es sei denn, die Veranstalterin hätte vorsätzlich oder grob fahrlässig gesetzliche Pflichten verletzt. Hiervon unberührt bleiben Ansprüche, die sich aus der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit ergeben oder aus Ansprüchen des Produkthaftungsgesetzes. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf („Kardinalspflichten“). Die Haftung ist hierbei auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt, eine Haftung für entgangenem Gewinn entfällt. Auch für Schäden, die sich aus der Beeinträchtigung der Verfügbarkeit des Gewinnspiels ergeben, haftet die Veranstalterin nicht, wie bei nicht beeinflussbaren technischen Störungen und Ereignissen höherer Gewalt, sowie Eingriffen Dritter gegen das genannte Gewinnspiel.

 

  1. Inhaltliche Fragen zum Gewinnspiel sowie der Teilnahmebedingungen sind an service@hagebau.com mit dem Stichwort „Newsletter Gewinnspiel“ zu richten.

 

  1. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder sollte eine Regelungslücke bestehen, berührt dieses die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame oder lückenhafte Regelung wird durch eine solche ersetzt bzw. ergänzt, die den Interessen der Veranstalterin und der Parteien am nächsten kommt.